Die AfD Fraktion Eimsbüttel hat ein Auskunftsersuchen an die Behörde für Inneres mit konkreten Fragen zur Rechtmäßigkeit und  Gesetzesgrundlagen betreff der Überprüfung der menschenverachtenden  2G Regelungen gestellt. Nach rund 2 Monaten(!) und wochenlangem Verzug wurden wir hierzu seitens der Fachbehörde mit einer „Vorbemerkung“ und Allgemeinplatitüden aber keiner einzigen konkret beantworteten Frage abgespeist. Es folgte der Hinweis, der Einsatz sei im Bezirk Nord, aber nicht in Eimsbüttel durchgeführt worden.

Na, Donnerwetter – aber eigentlich ist es gesetzlich so geregelt, dass die Landespolizei überall innerhalb Hamburgs originär zuständig ist. Wenn da mal nicht ganz was anderes weggeschwurbelt werden soll. Nichtsdestotrotz werden wir diese Anfrage noch einmal  modifiziert durch unsere Bürgerschaftsfraktion stellen lassen, in der Hoffnung dass die von unseren Steuergeldern finanzierte Fachbehörde diesmal etwas auskunftsfreudiger erscheint.

Kontrollen-2G-3G-in-Gaststaettenbetrieben-AfD.docx