Während jedem noch so geringfügigen Verstoß unbescholtener, steuerzahlender Bürger gegen die bestehende Corona Schutzverordnung von unserer Polizei gnadenlos nachgegangen und mit empfindlichen Strafen sanktioniert wird, fühlt sich in dem Fall von tatsächlich an Corona- Erkrankten und unter Quarantäne stehenden Obdachlosen niemand zuständig, die Quarantäneanordnung auch durchzusetzen. Weder Fördern und Wohnen als Betreiber der Quarantänewohnunterkunft , noch unsere Polizei als originär zuständige Behörde. Eine empfindliche Geldstrafe scheidet von vornherein aus, da die Obdachlosen in der Regel sowieso staatlich alimentiert werden. Sehr zum Schrecken der Anwohner, die auch schon mal einen an Corona Erkrankten in ihrem Treppenhaus nächtigen sahen.

„Hier staunt der Laie und der Fachmann wundert sich über die Prioritäten, die in der Bekämpfung dieses grassierenden Virus gesetzt werden. Laxes Tragen der Maske unter der Nase eines gesunden, in Lohn und Brot stehenden Bürgers kostet mal eben 150€ Strafe. Tatsächlich an dem Virus Erkrankte, die sich nicht an die Quarantäneanordnung halten und somit viele Menschen anstecken könnten aber eben nicht über finanzielle Mittel verfügen; Maßnahmen – Keine-. Finde den Fehler.“ So unser Vorsitzender der AfD-Fraktion Eimsbüttel, Dirk Schömer.

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