Behördenstarrsinn trotz Pandemie
Hamburg sollte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und den arg gebeutelten Ladenbesitzern und Gewerbetreibenden die Sonntagsöffnungen an den Adventssonntagen erlauben ohne die Voraussetzung einer gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltung erfüllen zu müssen, die wegen der anhaltenden Corona-Verordnungen ohnehin nicht gestattet werden.
Anstatt immer nur neue Verbote mithilfe von Zwangsgeldern für die Bürger auszusprechen, wäre das mal ein positives Zeichen an die ohnehin um das wirtschaftliche Überleben kämpfenden Gewerbetreibenden.
Wir unterstützen das Ansinnen des Osterstraßen-Vereins, die Adventssonntage auch für die Eimsbütteler Ladengeschäfte zuzulassen und stellen deshalb folgenden Antrag an die Bezirksversammlung Eimsbüttel:
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