Der unbescholtene Bürger ist in diesen Zeiten aufgrund einer Coronaverordnung dazu verpflichtet seine gesamten Daten zu seiner Person ihm völlig wildfremden und hierzu nicht befugten Personen zu überlassen weil er bspw. einen Gastronomiebetrieb aufsucht. Dabei werden die jeweiligen Betreiber zwangsverpflichtet als Datenspitzel zu fungieren. Da haben unsere obersten Datenschützer offensichtlich kein Problem mit, Daten in großem Umfang zu sammeln und sie für Jedermann zugänglich zu machen.

Anders verhält es sich wenn die AfD Fraktion Eimsbüttel Auskünfte zu einer angemieteten Wohnung einer rechtskräftig verurteilten islamischen Terroristin stellt, dann werden mit Hinweis auf Datenschutz sämtliche Antworten verweigert.

Wohnraum-fuer-islamistische-Terroristen-AfD.docx

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