Welche Kriterien muss eine Gruppe, die kein Verein ist, erfüllen, um einen Nutzungsvertrag abschließen zu können?

Gibt es Handlungsspielräume und Ermessensgrundsätze seitens des Sachbearbeiters diese bürgernah anzuwenden? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn Sie die Antwort interessiert dann lesen Sie dies gerne unten bei uns nach.

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