Wenn Grüne und SPD wirklich gewollt hätten, hätten sie schon gleich nach der Bezirksversammlungswahl 2024 koalieren können. Oder sogar noch vor der Wahl, denn in der vorigen Amtsperiode war ihre rechnerische Mehrheit noch größer.

Im Mai wurde eine grün-rote Koalition und die Wahl eines neuen Bezirksamtsleiters noch vor der Sommerpause angekündigt. Wohl nicht ganz freiwillig, da der Senat eine Gesetzesänderung plant, um einen Bezirksamtsleiter ernennen zu können, wenn die Bezirksversammlung nach Ende seiner Amtszeit nicht innerhalb einer Frist einen Nachfolger wählt.

Da eine solche Fristenregelung bisher nicht existiert, besitzt das Bezirksamt Eimsbüttel seit fast drei Jahren nur eine kommissarische Leitung.

Richtig eilig schienen es Grüne und SPD nicht zu haben, denn ihr „Koalitionsvertrag“ stand erst im September, und in der Oktober-Sitzung der Bezirksversammlung soll nun ein von den Grünen nominierter parteiloser Kandidat zur Wahl gestellt werden.

Wir als AfD-Fraktion haben schon 2024 zweimal einen Antrag auf öffentliche Stellenausschreibung der Bezirksamtsleitung gestellt, der leider zweimal abgelehnt wurde. Bei einer öffentlichen Ausschreibung können mehrere Kandidaten nach ihrer fachlichen Eignung beurteilt werden, und jede Fraktion entsendet einen Vertreter in die Auswahlkommission. Das wäre das beste Vorgehen im Sinne der Bürger gewesen, wie es etwa im Bezirk Altona auch gerade praktiziert wurde.

Wir begrüßen das absehbare Ende des kommissarischen Interregnums, aber nicht den Weg dorthin.

Auch die Koalition bringt keine Verbesserung, denn sie verlagert die Diskussion über Anträge aus der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen in die Hinterzimmer der Koalitionäre, die ihre eigenen Anträge nun vorab so lange polieren werden, bis die eigene Mehrheit dafür steht. Es endet also die Zeit, in der auch unsere Stimmen des öfteren bei einer Abstimmung den Ausschlag gaben.

Übrigens, ein „Koalitionsvertrag“ ist nicht nur in der Bundes- und Landespolitik, sondern erst recht in der Bezirkspolitik eine pure Fiktion, denn die Fraktionsvorsitzenden können keine Verträge zu Lasten Dritter, nämlich ihrer Fraktionsmitglieder schließen.

Aber so macht man das eben in „unserer Demokratie“.