Das teils aggressive und nicht verkehrsgerechte Verhalten einiger Radfahrer trägt nicht gerade zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Dazu ist es dem Radfahrer möglich, sich nach einem von ihm verschuldeten Unfall, unerkannt vom Unfallort zu entfernen. Dies hat sich die AfD-Fraktion Eimsbüttel zum Anlass genommen, eine Anfrage zur Kennzeichnungspflicht für Radfahrer an die Behörde für Verkehr zu stellen. Hierin wird die Kennzeichnungspflicht vehement abgelehnt, mit der Begründung, dass diese u.a. einen hohen bürokratischen Aufwand erfordere und es auch zu Problemen bei dem unkomplizierten Verkauf und der Weitergabe eines Rades käme. Dies stünde auch einer sogenannten“ Mobilititätswende“ entgegen. Offenbar haben die Radfahrer wirklich einen Sonderstatus in den Herzen unserer Behörden. Wir werden an diesem Thema dranbleiben.